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Die Zahnärztekammer des jeweiligen Bundeslandes bzw. gegebenenfalls ein entsprechender Fachverband kann einem Zahnarzt genehmigen, diese Bezeichnung für anerkannte Bereiche der Zahnmedizin offiziell zu führen bzw. diesen darin zertifizieren. Beispielsweise für die Implantologie, Parodontologie, Endodontie oder Ästhetische Zahnheilkunde. Sie darf auf dem Praxisschild oder in Telefonbucheinträgen geführt werden und dient Patienten zur Orientierung bei der Suche nach entsprechend ausgebildeten Zahnärzten.
Voraussetzung für diese Genehmigung ist, dass der Zahnarzt in diesem Bereich der Zahnmedizin über besonderes theoretisches und praktisches Wissen sowie eine mehrjährige Berufserfahrung verfügt. Die Qualifikation wird unter anderem durch die Teilnahme an anerkannten, umfangreichen Fortbildungen nachgewiesen.